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   FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00   

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https://dejure.org/2000,9898
FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00 (https://dejure.org/2000,9898)
FG München, Entscheidung vom 12.09.2000 - 6 V 1040/00 (https://dejure.org/2000,9898)
FG München, Entscheidung vom 12. September 2000 - 6 V 1040/00 (https://dejure.org/2000,9898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzurechnung von Pachtzinsen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Hinzurechnung von Pachtzinsen (§ 8 Nr. 7 GewStG ) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Hinzurechnung von Pachtzinsen (§ 8 Nr. 7 GewStG) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 26.10.1999 - C-294/97

    Eurowings Luftverkehr

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Zu beachten sei zusätzlich, daß der Europäische Gerichtshof ( EuGH ) mit Urteil vom 26. Oktober 1999, Rs. C - 294/97, Eurowings Luftverkehrs AG, (Betriebsberater - BB - 2000, 29 ) entschieden habe, daß die Hinzurechnungsvorschriften der §§ 8 Nr. 7 und 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG gegen Art. 49 (ex Art. 59) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der konsolidierten Fassung durch den Vertrag von Amsterdam ( EGV ) verstoße.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH verlangt deshalb Art. 49 (ex-Art. 59 ) EGV nicht nur die Beseitigung jeglicher Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die darauf beruhen, daß der Dienstleistende in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, in dem die Dienstleistung erbracht wird (vgl. EuGH -Urteil in BB 2000, 29 ).

    Dies trifft aber - und darüber hat der EuGH in seinem Urteil vom 26. Oktober 1999, a. a. O., genau genommen nur entschieden - lediglich auf die Regelung in § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG zu.

    Das EuGH -Urteil vom 26.10.1999, Rs. C - 294/97, Eurowings Luftverkehr AG (Betriebs-Berater 2000, 29 ), betrifft nicht die Fälle des § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 2 GewStG .

  • BFH, 26.04.1989 - I R 152/84

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Dies schließt - so auch im Falle der Astin - die wirtschaftliche Eingliederung des beherrschten Unternehmens in das herrschende aus (vgl. im einzelnen BFH-Urteile vom 26. April 1989 I R 152/84, BStBl II 1989, 668; und vom 13. September 1989 I R 110/88, BStBl II 1990, 24).

    Dabei müssen aber zusätzlich insbesondere die Voraussetzungen des § 14 Nr. 2 KStG (u. a. wirtschaftliche Eingliederung, s. BFH-Urteil in BStBl II 1989, 668) erfüllt sein, was im Streitfall aus den dargelegten Gründen zu verneinen ist.

  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Dies schließt - so auch im Falle der Astin - die wirtschaftliche Eingliederung des beherrschten Unternehmens in das herrschende aus (vgl. im einzelnen BFH-Urteile vom 26. April 1989 I R 152/84, BStBl II 1989, 668; und vom 13. September 1989 I R 110/88, BStBl II 1990, 24).
  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Deshalb liegt hier weder ein Fall einer "Ausländer-" noch einer "Inländerdiskriminierung" vor (vgl. hierzu EuGH -Urteile vom 12. März 1987, Rs. 178/84, Neue Juristische Wochenschrift 1987, 1133; und vom 26. Januar 1993, Rs. C - 112/91, Finanzrundschau 1993, 368; sowie Wachter, Internationales Steuerrecht, 1999, 689).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Deshalb müssen die Mitgliedstaaten auch bei der Verwaltung der direkten Steuern, wozu die GewSt gehört, die ihnen verbliebenen Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben, obwohl der Bereich der direkten Steuer als solcher beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt (vgl. insbesondere EuGH -Urteil vom 14. Februar 1995, Rs. C - 279/93, Schumacker, Recht der internationalen Wirtschaft 1995, 336).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 54/93

    GmbH - Atypisch stille Gesellschaft - Andere Personengesellschaft -

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Die Annahme einer Organschaft in Gestalt einer sog. geschäftsleitenden Holding kommt entgegen der Ansicht der Astin nicht in Betracht, weil die KG als mögliche Organträgerin nicht mehrere Organgesellschaften, sondern nur die Astin beherrscht (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 54/93, BStBl II 1995, 794).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; und vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; und vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; und vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-112/91

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

    Auszug aus FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00
    Deshalb liegt hier weder ein Fall einer "Ausländer-" noch einer "Inländerdiskriminierung" vor (vgl. hierzu EuGH -Urteile vom 12. März 1987, Rs. 178/84, Neue Juristische Wochenschrift 1987, 1133; und vom 26. Januar 1993, Rs. C - 112/91, Finanzrundschau 1993, 368; sowie Wachter, Internationales Steuerrecht, 1999, 689).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

  • BFH, 28.05.1986 - I B 22/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung -

  • BFH, 01.10.1997 - I B 43/97

    Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen beim Mieter/Pächter

  • FG Niedersachsen, 16.07.2003 - 6 K 14/00

    Rechtmäßigkeit von Hinzurechnungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrages ;

    Von einer unzulässigen Inländerdiskriminierung gehe auch das FG München (EFG 2001, 36) aus.

    Vielmehr geht es um den Grundfall der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG (vgl. ebenso zur Rückausnahme in Satz 2 Halbsatz 2 BFH-Beschluss vom 01.10.1997 - I B 43/97, BFH/NV 1998, 352; FG München, EFG 2001, 36).

  • FG München, 08.03.2001 - 6 K 3167/96

    Hinzurechznung der hälftigen Miet- oder Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 7 GewStG

    Insbesondere betrifft das EuGH-Urteil vom 26. Oktober 1999 (1) Rechtssache C-294/97 (Eurowings Luftverkehrs AG, BStBl 1999, 851) nicht die Fälle des § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 2 GewStG (vgl. Beschluss des Finanzgerichts München vom 12. September 2000 6 V 1040/00, EFG 2001, 36).
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